Johannes Wiesmann

Kosten der Angebote

Die Abrechnung einer Psychotherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In den meisten Fällen werden diese Kosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Übernahme der Kosten hängt u.a. von dem Vertrag ab, den Sie bei Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. In manchen Fällen kann es zudem sein, dass eine Selbstbeteiligung entsteht. Einige private Krankenversicherungen genehmigen eine Psychotherapie nur bei einem Arzt (sog. ärztlicher Psychotherapeut), nicht jedoch bei einem Psychologen (sog. psychologischer Psychotherapeut).

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor Beginn einer Psychotherapie bei der Krankenkasse zu informieren, ob die Behandlungskosten bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und welches Vorgehen dabei zu beachten ist.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann ich die Kosten für die Psychotherapie nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine private Praxis ohne Kassenzulassung betreibe. Allerdings ist es bei manchen gesetzlichen Krankenkassen möglich, auf Antrag in begründeten Einzelfällen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Hierauf besteht jedoch kein Anspruch, sondern es handelt sich um eine Kulanzleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier

Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung selbst bezahlen, entfallen die Formalitäten, die für die Krankenkasse notwendig sind.



Die Kosten für Beratung, Paarberatung, Coaching und Supervision werden generell leider nicht von den Krankenkassen übernommen und werden daher privat abgerechnet.

Die Kosten für eine Sitzung Beratung, Coaching und Supervision von 50 Minuten Dauer betragen 110 Euro.

Die Kosten für eine Sitzung Paarberatung von 50 Minuten Dauer betragen 130 Euro.